Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Shops

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Shops  (Allroundshop Siegfried Schlereth)

der Firma Siegfried`s Allroundservice

- gesetzlich vertreten durch Siegfried Schlereth

 

 

 

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst und können von dem Kunden in seinen Arbeitsspeicher geladen oder ausgedruckt werden. Sie werden dem Kunden zusätzlich bei jeder Warenlieferung ausgehändigt.

Die ladungsfähige Anschrift von Siegfried`s Allroundservice sowie der Vertretungsberechtigte von Siegfried`s Allroundservice können insbesondere der Rechnung entnommen werden.

Präambel

Siegfried`s Allroundservice betreibt zu gewerblichen Zwecken unter der Domain http://www.allroundshop.siegfried-schlereth.de einen Onlinsphop. Siegfried`s Allroundservice bietet Kunden auf diesen Websites Produkte, hauptsächlich Brandschutzartikel (wie z.B. Feuerlöscher, Rauchmelder usw.) und Zubehör, zum Kauf über das Internet an.

§ 1 Produktauswahl

(1) Siegfried`s Allroundservice bietet dem Kunden unter der oben genannten Website die Möglichkeit, Produkte auszuwählen und zu bestellen.

(2) Auf der Website findet sich zu jedem Produkt eine gesonderte Produktbeschreibung, die der Kunde zusätzlich in gedruckter Form bei Auslieferung der Ware erhält.

(3) Der Kunde kann die von ihm gewünschten Produkte auf der Website anklicken. Diese werden in einem virtuellen Warenkorb gesammelt und der Kunde erhält zum Ende seines Einkaufs eine Zusammenstellung der Produkte zum Gesamtendpreis inklusive Mehrwertsteuer und gesonderter Auflistung der Versandkosten.

(4) Vor Versendung der Bestellung ermöglicht Fa. Siegfried`s Allroundservice dem Kunden, die Bestellung auf ihre inhaltliche Richtigkeit, insbesondere auf Preis und Menge, zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Ø19

§ 2 Rückgabebelehrung

Rückgaberecht Ø20

Der Kunde kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Anbieters. Ø21 Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

Fa. Siegfried`s Allroundservice

Siegfried Schlereth

 

 

 

Hauptstr. 6

 

 

 

D-97723 Oberthulba

 

 

 

' 09736/8143128

E-Mail-Adresse: mailto:webmaster@allroundshop.siegfried-schlereth.de

 

 

 

Internetadresse: http://www.allroundshop.siegfried-schlereth.de/

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rückgabefolgen Ø22

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

Finanzierte Geschäfte Ø23

Hat der Kunde diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und macht er von seinem Rückgaberecht Gebrauch, ist er auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn die Fa. Siegfried`s Allroundservice gleichzeitig der Darlehensgeber des Kunden ist oder wenn sich der Darlehensgeber des Kunden im Hinblick auf die Finanzierung der Mitwirkung von Siegfried`s Allroundservice bedient. Wenn die Fa. Siegfried`s Allroundservice das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, kann sich der Kunde wegen der Rückabwicklung nicht nur an die Fa. Siegfried`s Allroundservice, sondern auch an seinen Darlehensgeber halten.

Das Rückgaberecht besteht nicht bei Verträgen Ø24

·         zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,

§ 2 Widerrufsbelehrung

 

 

 

Widerrufsrecht Ø25

 

 

 

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen/einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

 

 

 

Fa. Siegfried`s Allroundservice

Siegfried Schlereth

 

 

 

Hauptstr. 6

 

 

 

D-97723 Oberthulba

 

 

 

' 09736/8143128

 

 

 

E-Mail-Adresse: mailto:webmaster@allroundshop.siegfried-schlereth.de

 

 

 

Internetadresse: http://www.allroundshop.siegfried-schlereth.de/

 

 

Widerrufsfolgen Ø26

 

 

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde der Fa. Siegfried`s Allroundservice die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der Fa. Siegfried`s Allroundservice  insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung  hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Ø27 Nicht paketversandfähige Sache werden bei dem Kunden abgeholt.

 

 

Besondere Hinweise Ø28

 

 

 

Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertragspartner des Kunden mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat (z.B. durch Download etc.).

 

 

 

Finanzierte Geschäfte Ø29

 

 

 

Hat der Kunde diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerruft er den finanzierten Vertrag, ist er auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn die Fa. Siegfried`s Allroundservice  gleichzeitig der Darlehensgeber des Kunden ist oder wenn sich der Darlehensgeber des Kunden im Hinblick auf die Finanzierung der Mitwirkung von der Fa. Siegfried`s Allroundservice  bedient. Wenn die Siegfried`s Allroundservice das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, kann sich der Kunde wegen der Rückabwicklung nicht nur an die Fa. Siegfried`s Allroundservice, sondern auch an seinen Darlehensgeber halten.

 

 

 

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen Ø30

 

 

 

·         zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,

 

 

 

 

 

 

§ 3 Preise

(1) Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten dargestellt wurden. Ø31

(2) Die Preise verstehen sich ab Betriebssitz der Fa. Siegfried`s Allroundservice inklusive Mehrwertsteuer ohne Kosten für Verpackung und Versand.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Die Angebote von der Fa. Siegfried`s Allroundservice auf der Website sind freibleibend. Damit ist die Fa. Siegfried`s Allroundservice im Falle der Nichtverfügbarkeit nicht zur Leistung verpflichtet. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt jedoch dann zustande, sofern die Fa. Siegfried`s Allroundservice die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt hat. Ø32

(2) Die Fa. Siegfried`s Allroundservice ist berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu liefern, wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist und der Kunde seine Zustimmung zu diesem Verfahren im Bestellformular erklärt hat.

§ 5 Durchführung des Vertrags

Bearbeitung von Bestellungen

Die Fa. Siegfried`s Allroundservice wird Bestellungen innerhalb von 24 Stunden bearbeiten und dem Kunden mitteilen, ob die gewünschten Produkte verfügbar sind.

Auslieferung

Soweit die bestellten Produkte verfügbar sind, wird die Fa. Siegfried`s Allroundservice diese innerhalb von 14 Werktagen nach Eingang der Bestellung ausliefern.

 

 

 

 

 

 

Versandkosten

 

 

 

 

 

 

 

·         Für Verpackung und Versand (Versandkosten) werden die folgenden Kosten gesondert berechnet:

 

 

 

 

 

 

 

·         Bei Versendungen ins Ausland werden Versandkosten in Höhe der entstehenden Kosten berechnet.

 

 

 

 

 

 

Änderungen, Erweiterungen, Begrenzungen der Bestellung

Die Fa. Siegfried`s Allroundservice wird Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit bereits getätigten Bestellungen bezüglich Änderungen, Erweiterungen und/oder Begrenzungen des Produktumfangs kurzfristig beantworten. Soweit der Kunde bis zu 7 Werktage vor der geplanten Lieferung eine Produktänderung, -erweiterung und/oder -begrenzung wünscht, wird ... GmbH dies, soweit möglich, berücksichtigen.

§ 6 Service Hotline

Die Fa. Siegfried`s Allroundservice stellt für Fragen des Kunden im Zusammenhang mit den Produkten eine Hotline zur Verfügung. Diese Hotline steht dem Kunden fünf Tage die Woche (Montag bis Freitag), zu den üblichen Geschäftzeiten (8.00 Uhr – 18.00 Uhr) zur Verfügung. Hierauf wird die Fa. Siegfried`s Allroundservice den Kunden auf der Rechnung nochmals gesondert aufmerksam machen.

§ 7 Zahlungsbedingungen

(1) Die Fa. Siegfried`s Allroundservice stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird. Die Fa. Siegfried`s Allroundservice liefert gegen Vorkasse,  oder Nachnahme. Vorauszahlungen oder Aufträge zur Abbuchung von Kreditkarten werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.

(2) Preise auf der Rechnung sind stets Endkundenpreise inklusive Mehrwertsteuer. Ø33

 

 

 

 

§ 8 Gewährleistung und Haftung Ø35

(1) Mängel bezüglich des Produkts wird der Kunde der Fa. Siegfried`s Allroundservice mitteilen und zusätzlich das Produkt auf Kosten der Fa. Siegfried`s Allroundservice übersenden.

Die Gewährleistung des Anbieters richtet sich nach §§ 433 ff. BGB. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr ist die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzt und die Fa. Siegfried`s Allroundservice ist berechtigt, das Produkt nach ihrer Wahl zu reparieren oder kostenfreien Ersatz zu stellen.

(2) Die Fa. Siegfried`s Allroundservice haftet

·         in voller Schadenshöhe bei grobem Verschulden ihrer Organe und leitenden Angestellten,

·         dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,

·         außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach auch für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen, es sei denn, die Fa. Siegfried`s Allroundservice kann sich kraft Handelsbrauch davon freizeichnen,

·         der Höhe nach in den letzten beiden Fallgruppen auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.

Ein Mitverschulden des Kunden ist diesem anzurechnen.

Die Haftung wegen Vorsatz, Garantie, Arglist und für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

 

 

 

§ 9 Höhere Gewalt

(1) Für den Fall, dass die Fa. Siegfried`s Allroundservice die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist sie für die Dauer der Hinderung von ihren Leistungspflichten befreit.

(2) Ist der Fa. Siegfried`s Allroundservice die Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der Ware länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 10 Datenschutz

Die Fa. Siegfried`s Allroundservice wird sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Telemediengesetzes, beachten.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Fa. Siegfried`s Allroundservice und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

Versionsnummer der AGB: 1.0 Stand: 22.06.2009

 

 

 

 

Anmerkungen

 

 

 

 

×1     Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz „einem Monat”.

×2     Der Klammerzusatz kann bei Leistungen, die nicht in der Überlassung von Sachen bestehen, entfallen.

×3     Der Klammerzusatz kann bei Leistungen, die nicht in der Überlassung von Sachen bestehen, entfallen.

×4  Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten. Zusätzlich können angegeben werden Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung an den Unternehmer erhält, auch eine Internet-Adresse.

×5     Dieser Absatz kann entfallen, wenn die beiderseitigen Leistungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist erbracht werden. Dasselbe gilt, wenn eine Rückabwicklung nicht in Betracht kommt (z. B. Hereinnahme einer Bürgschaft).

×6     Der Klammerzusatz entfällt bei Widerrufsrechten nach § 485 Abs. 1 BGB.

×7     Bei Finanzdienstleistungen ist folgender Satz einzufügen: „Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.”

×8     Ist entsprechend § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB eine Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher vereinbart worden, kann der Klammerzusatz weggelassen werden. Stattdessen ist an dieser Stelle in das Muster folgender Text aufzunehmen: „Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.”

×9     Der Klammerzusatz kann bei Leistungen, die nicht in der Überlassung von Sachen bestehen, entfallen.

×10    Bei einem Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs. 1 BGB ist hier folgender Hinweis aufzunehmen: „Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download etc.).”

Gilt das Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 BGB für einen Fernabsatzvertrag über Finanzdienstleistungen, lautet der Hinweis wie folgt: „Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben”.

Bei einem Widerrufsrecht nach § 485 Abs. 1 BGB ist hier folgender Hinweis aufzunehmen: „Die Widerrufsfrist verlängert sich auf einen Monat, wenn Ihnen nicht bereits vor Vertragsschluss ein Prospekt über das Wohnungsobjekt ausgehändigt worden ist oder wenn der Prospekt nicht in der Sprache des Staates, dem Sie angehören oder in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, abgefasst ist. Ist der Prospekt in deutsch abgefasst, gilt dies, wenn Sie Bürger oder Bürgerin eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, nur, wenn Sie um einen Prospekt in der oder einer der Amtssprachen Ihres Heimatlandes gebeten und ihn nicht erhalten haben. Bei Widerruf müssen Sie ggf. auch die Kosten einer notariellen Beurkundung erstatten.”

Sofern bei einem Widerrufsrecht nach § 495 Abs. 1 BGB eine Regelung einschlägig ist, nach der der Widerruf bei nicht rechtzeitiger Rückzahlung des Darlehens als nicht erfolgt gilt, ist hier folgender Hinweis aufzunehmen: I„hr Widerruf gilt als nicht erfolgt, wenn Sie das empfangene Darlehen nicht binnen zwei Wochen entweder nach Erklärung des Widerrufs oder nach Auszahlung des Darlehens zurückzahlen.” Diese Rubrik entfällt, wenn keiner der vorgenannten Fälle einschlägig ist.

 

 

 

×11    Die nachfolgenden Hinweise für finanzierte Geschäfte können entfallen, wenn ein verbundenes Geschäft nicht vorliegt. Wenn für das finanzierte Geschäft belehrt werden soll, lautet der Hinweis wie folgt:

„Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an uns, sondern auch an Ihren Darlehensgeber halten. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.”

Wenn für den Darlehensvertrag belehrt werden soll, lautet der Hinweis wie folgt:

„Widerrufen Sie diesen Darlehensvertrag, mit dem Sie Ihre Verpflichtungen aus einem anderen Vertrag finanzieren, so sind Sie auch an den anderen Vertrag nicht gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir zugleich auch Ihr Vertragspartner im Rahmen des anderen Vertrags sind, oder wenn wir uns bei Vorbereitung oder Abschluss des Darlehensvertrags der Mitwirkung Ihres Vertragspartners bedienen. Können Sie auch den anderen Vertrag widerrufen, so müssen Sie den Widerruf gegenüber Ihrem diesbezüglichen Vertragspartner erklären. Wird mit diesem Darlehensvertrag die Überlassung einer Sache finanziert, gilt Folgendes: Wenn Sie diese Sache im Falle des Widerrufs ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben können, haben Sie dafür ggf. Wertersatz zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind (auf Kosten und Gefahr Ihres Vertragspartners) (7) zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Wenn Ihrem Vertragspartner das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an diesen, sondern auch an uns halten.”

Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts ist Satz 2 der vorstehenden Hinweise durch den folgenden Satz zu ersetzen:

„Dies ist nur anzunehmen, wenn die Vertragspartner in beiden Verträgen identisch sind oder wenn der Darlehensgeber über die Zurverfügungstellung von Darlehen hinausgeht und Ihr Grundstücksgeschäft durch Zusammenwirken mit dem Veräußerer fördert, indem er sich dessen Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu Eigen macht, bei der Planung, Werbung oder Durchführung des Projekts Funktionen des Veräußerers übernimmt oder den Veräußerer einseitig begünstigt.”

 

 

 

×12    Ort, Datum und Unterschriftsleiste können entfallen. In diesem Fall sind diese Angaben entweder durch die Wörter „Ende der Widerrufsbelehrung” oder durch die Wörter „Ihr(e) (einsetzen: Firma des Unternehmers)” zu ersetzen.

×13    Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz „einem Monat”.

×14  Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Rückgabeadressaten. Zusätzlich können angegeben werden Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seines Rücknahmeverlangens an den Unternehmer erhält, auch eine Internet-Adresse.

×15    Hier kann der Hinweis hinzugefügt werden: „Die Rückgabe paketfähiger Ware kann auch an (einsetzen: Namen/Firma und Telefonnummer einer Versandstelle) erfolgen, die die Ware bei Ihnen abholt.”

×16    Hier kann der Hinweis hinzugefügt werden:„Bei Rücknahmeverlangen wird die Ware bei Ihnen abgeholt.”

×17    Der nachfolgende Hinweis für finanzierte Geschäfte kann entfallen, wenn ein verbundenes Geschäft nicht vorliegt: „Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und machen Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an uns, sondern auch an Ihren Darlehensgeber halten.”

×18    Ort, Datum und Unterschriftsleiste können entfallen. In diesem Fall sind diese Angaben entweder durch die Wörter „Ende der Widerrufsbelehrung” oder durch die Wörter „Ihr(e) (einsetzen: Firma des Unternehmers)” zu ersetzen.

×19    Gemäß § 3 BGBInfoV ist der Anbieter verpflichtet, den Kunden über zur Verfügung gestellte technische Mittel, mit welchen der Kunde Eingabefehler erkennen und berichtigen kann, zu informieren.

×20    Nach § 355 Abs. 2 BGB, der gemäß § 312d Abs. 1 S. 1 BGB auch für Fernabsatzverträge gilt, verlängert sich die grundsätzliche Widerrufsfrist von zwei Wochen auf einen Monat, wenn die Belehrung über das Widerrufsrecht dem Verbraucher erst nach Vertragsschluss mitgeteilt wird. Daher empfiehlt es sich für den Unternehmer, diese Belehrung bereits auf seiner Website in klarer und verständlicher Weise zu platzieren, um später nicht einer ungewollten Verlängerung des Schwebezustandes im Hinblick auf die Wirksamkeit des Vertrags ausgesetzt zu sein.

Nach § 355 Abs. 3 BGB a.F. erlosch das Widerrufsrecht spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss, bei Lieferung von Waren begann die Frist nicht vor dem Tage deren Eingangs bei dem Empfänger. Die Befristung des Widerrufsrechts war jedoch nicht europarechtskonform. Dies hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 13.12.2001 (Az.: C-481/99) festgestellt: Der EuGH hatte im Zusammenhang mit der Entscheidung über das Widerrufsrecht des Verbrauchers auch bei Realkrediten eine Entscheidung dahin gehend ausgesprochen, dass nach Art. 5 der Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 der nationale Gesetzgeber daran gehindert ist, das Widerrufsrecht für den Fall fehlender Belehrung auf ein Jahr nach Vertragsabschluss zu befristen. Auf dieses Urteil hat der deutsche Gesetzgeber reagiert und in § 355 Abs. 3 Satz 3 BGB mit Wirkung zum 1.8.2002 klargestellt, dass das Widerrufsrecht nicht erlischt, wenn die ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht fehlt.

Neben dem Widerrufsrecht sieht das Gesetz das Rückgaberecht vor, welches grundsätzlich durch die bloße Rücksendung der Sache ausgeübt werden kann. § 356 Abs. 1 BGB bestimmt, dass das Widerrufsrecht nach § 355 BGB auch durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist. Eine solche ausdrücklich geregelte Zulässigkeit ist in § 312d Abs. 1 BGB normiert. Aus § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB, der seit Dezember 2004 neu gefasst ist, lässt sich hinsichtlich der Folgen des Rückgaberechts entnehmen, dass dem Verbraucher die Kosten der Rücksendung bei einem Warenpreis von unter 40 EUR (brutto!) auferlegt werden dürfen, wenn dies vorab vertraglich vereinbart wurde. Es genügt hierfür eine entsprechende Klausel in den AGB des Unternehmers (vgl. auch Hinrichs in: Palandt, § 357 BGB Rn. 6). Hat der Verbraucher gemäß § 356 BGB ein Rückgaberecht, muss der Unternehmer auf jeden Fall die Kosten der Rücksendung tragen. Bei einem höheren Preis als 40 EUR dürfen auf den Verbraucher die Rücksendekosten beim Widerrufsrecht - wiederum vorbehaltlich einer vertraglichen Vereinbarung - abgewälzt werden, wenn der Kunde bei Ausübung des Widerufsrechts noch keine Teilzahlung oder den kompletten Preis bezahlt hat. Bis zur Gesetzesänderung musste der Anbieter ab einem Preis von 40 EUR in jedem Fall die Kosten der Rücksendung tragen. (Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von 40 EUR brutto können im Falle des Widerrufsrechts die regelmäßigen Kosten der Rücksendung also vertraglich dem Verbraucher auferlegt werden. Es genügt eine entsprechende Klausel in den AGB des Unternehmers. Steht dem Verbraucher gemäß § 356 BGBein Rückgaberecht zu, muss der Unternehmer auf jeden Fall die Kosten der Rücksendung tragen.)

Im Übrigen spricht nichts dagegen, dass der Unternehmer dem Verbraucher die Ausübung des Widerrufsrechts oder das Rückgaberecht nach dessen Ermessen überlässt. Bedenken sollte der Unternehmer hierbei, dass das Widerrufsrecht eher vorteilhaft für den Verbraucher ist, da dieser den Widerruf lediglich durch Erklärung in Textform abgeben muss, wenn er die Ware noch nicht erhalten hat.

Die hier dargestellte Belehrung entspricht der Musterformulierung der Anlage 2 zu § 14 Abs. 2 und 3 BGBInfoV. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich für den Unternehmer, diese Belehrung oder alternativ die Belehrung über das Rückgaberecht bereits auf der Website klar und verständlich zu formulieren und sich den Erhalt vom Verbraucher ggf. vor Abgabe einer Bestellung ausdrücklich bestätigen zu lassen (z.B. durch Darstellung der Belehrung in einem gesonderten Pop-Up-Fenster, dessen Lesen der Verbraucher bestätigen muss). Geschieht dies nicht, läuft der Unternehmer Gefahr, dass dem Verbraucher statt einem zweiwöchigen Widerrufsrecht ein einmonatiges Widerrufsrecht zusteht.

 

 

 

×21    Aus § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB, der seit dem 8. Dezember 2004 neu gefasst ist, lässt sich hinsichtlich der Folgen des Rückgaberechts entnehmen, dass dem Verbraucher die Kosten der Rücksendung im Falle des Widerrufsrechts bei einem Warenpreis von unter 40 EUR auferlegt werden dürfen, wenn dies vorab vertraglich vereinbart wurde. Bei einem höheren Preis als 40 EUR dürfen auf den Verbraucher die Rücksendekosten - wiederum vorbehaltlich einer vertraglichen Vereinbarung - abgewälzt werden, wenn der Kunde bei Ausübung des Widerrufs noch keine Teilzahlung oder den kompletten Preis bezahlt hat. Bis zur Gesetzesänderung musste der Anbieter ab einem Preis von 40 EUR in jedem Fall die Kosten der Rücksendung im Falle des Widerrufsrechts tragen. Eine Ausnahme gilt nach der jetzigen Regelung nur dann, wenn die Ware nicht der bestellten entspricht. Dann muss der Anbieter die Kosten der Rücksendung tragen. Hat der Verbraucher gemäß § 356 BGB ein Rückgaberecht, muss der Unternehmer auf jeden Fall die Kosten der Rücksendung tragen.

×22    Aus §§ 357 Abs. 1 und Abs. 3, 346 Abs. 2 Nr. 3 BGB ergibt sich nunmehr, dass auch der unverschuldete Untergang oder eine unverschuldete Verschlechterung der Sache den Rücktritt nicht mehr ausschließt. Die Pflicht des Käufers, Wertersatz leisten zu müssen, entfällt nur, wenn er über die Folgen einer Ingebrauchnahme der Ware nicht ordnungsgemäß belehrt worden ist (§ 357 Abs. 3 Satz 3 BGB).

Dies stellt eine wesentliche Änderung gegenüber der bisherigen Rechtslage dar, da der Verbraucher nunmehr zum einen auch Wertersatz für die unverschuldete Verschlechterung durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache zu leisten hat (siehe zur vorherigen Rechtslage § 361a Abs. 2, letzter Halbsatz BGB) und zum anderen für den unverschuldeten Untergang oder die Verschlechterung der Sache haftet und nicht lediglich für Gebrauchsvorteile (vgl. § 357 Abs. 1 BGB, § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB).

 

 

 

×23    Dieser Zusatz kann entfallen, wenn ein verbundenes Geschäft regelmäßig nicht vorliegt

×24    Diese Klausel ist in der Musterformulierung zu § 14 BGBInfoV nicht vorgesehen.

×25    Seit dem 1.8.2002 verlängert sich nach § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB, der auch für Fernabsatzverträge gilt, die Widerrufsfrist von zwei Wochen auf einen Monat, wenn die Belehrung über das Widerrufsrecht dem Verbraucher erst nach Vertragsschluss mitgeteilt wird. Daher empfiehlt es sich für den Unternehmer, diese Belehrung bereits auf seiner Website in klarer und verständlicher Weise zu platzieren, um später nicht einer ungewollten Verlängerung des Schwebezustandes im Hinblick auf die Wirksamkeit des Vertrags ausgesetzt zu sein.

Nach § 355 Abs. 3 BGB a.F. erlosch das Widerrufsrecht spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss, bei Lieferung von Waren begann die Frist nicht vor dem Tage deren Eingangs bei dem Empfänger. Die Befristung des Widerrufsrechts war jedoch nicht europarechtskonform. Dies hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 13.12.2001 (Az.: C-481/99) festgestellt: Der EuGH hatte im Zusammenhang mit der Entscheidung über das Widerrufsrecht des Verbrauchers auch bei Realkrediten eine Entscheidung dahin gehend ausgesprochen, dass nach Art. 5 der Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 der nationale Gesetzgeber daran gehindert ist, das Widerrufsrecht für den Fall fehlender Belehrung auf ein Jahr nach Vertragsabschluss zu befristen. Auf dieses Urteil hat der deutsche Gesetzgeber reagiert und in § 355 Abs. 3 Satz 3 BGB mit Wirkung zum 1.8.2002 klargestellt, dass das Widerrufsrecht nicht erlischt, wenn die ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht fehlt.

Neben dem Widerrufsrecht sieht das Gesetz das Rückgaberecht vor, welches grundsätzlich durch die bloße Rücksendung der Sache ausgeübt werden kann. § 356 Abs. 1 BGB bestimmt, dass das Widerrufsrecht nach § 355 BGB auch durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist. Eine solche ausdrücklich geregelte Zulässigkeit ist in § 312d Abs. 1 BGB normiert. Aus § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB, der seit dem 8. Dezember 2004 neu gefasst ist, lässt sich hinsichtlich der Folgen des Widerrufsrechts entnehmen, dass dem Verbraucher die Kosten der Rücksendung bei einem Warenpreis von unter 40 EUR auferlegt werden dürfen, wenn dies vorab vertraglich vereinbart wurde. Bei einem höheren Preis als 40 EUR dürfen auf den Verbraucher die Rücksendekosten - wiederum vorbehaltlich einer vertraglichen Vereinbarung - abgewälzt werden, wenn der Kunde bei Ausübung des Widerrufs noch keine Teilzahlung oder den kompletten Preis bezahlt hat. Bis zur Gesetzesänderung musste der Anbieter ab einem Preis von 40 EUR in jedem Fall die Kosten der Rücksendung tragen. Eine Ausnahme gilt nach der jetzigen Regelung nur dann, wenn die Ware nicht der bestellten entspricht. Dann muss der Anbieter die Kosten der Rücksendung tragen.

Im Übrigen spricht nichts dagegen, dass der Unternehmer dem Verbraucher die Ausübung des Widerrufsrechts oder das Rückgaberecht nach dessen Ermessen überlässt. Bedenken sollte der Unternehmer hierbei, dass das Widerrufsrecht eher vorteilhaft für den Verbraucher ist, da dieser den Widerruf lediglich durch Erklärung in Textform abgeben muss, wenn er die Ware noch nicht erhalten hat.

 

 

 

×26    Aus §§ 357 Abs. 1 und Abs. 3, 346 Abs. 2 Nr. 3 BGB ergibt sich nunmehr, dass auch der unverschuldete Untergang oder eine unverschuldete Verschlechterung der Sache den Rücktritt nicht mehr ausschließt. Die Pflicht des Käufers, Wertersatz leisten zu müssen, entfällt nur, wenn er über die Folgen einer Ingebrauchnahme der Ware nicht ordnungsgemäß belehrt worden ist (§ 357 Abs. 3 Satz 3 BGB).

Dies stellt eine wesentliche Änderung gegenüber der bisherigen Rechtslage dar, da der Verbraucher nunmehr zum einen auch Wertersatz für die unverschuldete Verschlechterung durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache zu leisten hat (siehe zur vorherigen Rechtslage § 361a Abs. 2, letzter Halbsatz BGB) und zum anderen für den unverschuldeten Untergang oder die Verschlechterung der Sache haftet und nicht lediglich für Gebrauchsvorteile (vgl. § 357 Abs. 1 BGB, § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB).

 

 

 

×27    Aus § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB, der seit dem 8. Dezember 2004 neu gefasst ist, lässt sich hinsichtlich der Folgen des Rückgaberechts entnehmen, dass dem Verbraucher die Kosten der Rücksendung bei einem Warenpreis von unter 40 EUR auferlegt werden dürfen, wenn dies vorab vertraglich vereinbart wurde. Bei einem höheren Preis als 40 EUR dürfen auf den Verbraucher die Rücksendekosten - wiederum vorbehaltlich einer vertraglichen Vereinbarung - abgewälzt werden, wenn der Kunde bei Ausübung des Widerrufs noch keine Teilzahlung oder den kompletten Preis bezahlt hat. Bis zur Gesetzesänderung musste der Anbieter ab einem Preis von 40 EUR in jedem Fall die Kosten der Rücksendung tragen. Eine Ausnahme gilt nach der jetzigen Regelung nur dann, wenn die Ware nicht der bestellten entspricht. Dann muss der Anbieter die Kosten der Rücksendung tragen.

×28    Diese Klausel kommt vor allem in Betracht, wenn im Online-Shop auch Software zum Download bereit steht.

Wenn Gegenstand des Fernabsatzvertrags der Download von Software ist, erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Verbraucher die Software vor Ende der Widerrufsfrist downloadet. Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen ebenso, wenn der Unternehmer mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat. Dies folgt aus § 312 Abs. 3 BGB.

Nach der Musterformulierung aus der Anlage 2 zu § 14 BGBInfoV ist bei Fernabsatzverträgen eine Klausel, wie hier dargestellt, in die Widerrufsbelehrung aufzunehmen.

 

 

 

×29    Dieser Zusatz kann entfallen, wenn ein verbundenes Geschäft regelmäßig nicht vorliegt

×30    Diese Klausel ist in der Musterformulierung zu § 14 BGBInfoV nicht vorgesehen.

×31    Der Kunde muss bereits vor Vertragsschluss nach § 1 Abs. 1 BGBInfoV über den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich sämtlicher Steuern und sonstiger Preisbestandteile informiert werden.

×32    Der Anbieter muss dem Kunden unverzüglich nach der Bestellung eine Eingangsbestätigung (§ 312e Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB) zusenden.

×33    Der Kunde muss bereits vor Vertragsschluss nach § 1 Abs. 1 BGBInfoV über den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich sämtlicher Steuern und sonstiger Preisbestandteile informiert werden.

×34    Mit der Schuldrechtsreform haben sich die Vorschriften zum gesetzlichen Verzugszinssatz zugunsten eines variablen Zinssatzes geändert, § 288 BGB i.V.m. § 247 BGB.

×35            Unbedingt zu beachten ist, dass der Verkäufer in seinen AGB die Rechte des Verbrauchers nicht auf Rücktritts- oder Minderungsrechte beschränken oder sich das Wahlrecht auf Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache vorbehalten darf. Dieses Recht liegt gem. §§ 475 Abs. 1, 439 BGB zwingend beim Verbraucher.

Im Verbrauchsgüterkauf gilt gem. § 475 Abs. 2 BGB, dass Vereinbarungen die Mängelansprüche beim Kauf von gebrauchten Sachen nicht auf weniger als ein Jahr, beim Kauf von neuen Sachen nicht auf weniger als zwei Jahre verkürzen dürfen.